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Bundesregierung beschließt Rentenversicherungsbericht 2009
Die Bundesregierung hat den Rentenversicherungsbericht 2009 beschlossen. Der Bericht macht einmal mehr deutlich, dass die erste Säule der Alterssicherung aufgrund des langfristig sinkenden Rentenniveaus allein nicht ausreichen wird, um zukünftig den Lebensstandard im Alter zu sichern.
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Der geballte Protest von Arbeitgebern und Gewerkschaften hatte am Ende Erfolg: Nach jahrelangen Diskussionen über die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung wird die Förderung nun unbefristet fortgeführt.
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Massive Einbußen bei der Altersvorsorge - das droht Millionen von Sparern in Deutschland seit Einführung der Abgeltungssteuer. Es müssen nämlich alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen, die seit 2009 getätigt werden, pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Damit greift der Staat vor allem denen in die Tasche, die mit Fondssparplänen privat für ihre Rente vorsorgen wollten.
Besserverdiener sind durch die Abgeltungssteuer unter Umständen besser gestellt, da ihre Zinseinkünfte, die über den Freibeträgen liegen, bisher dem persönlichen Einkommensteuersatz unterlagen. Für Kleinsparer sieht das allerdings anders aus.
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| Vor allem Selbstständige profitieren von den neuen Regeln. Einzahlungen sind schon ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar. Die Riester-Rente ist inzwischen in aller Munde. Die nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte staatlich geförderte Altersvorsorge entwickelt sich zum Renner: Fast acht Millionen Verträge wurden inzwischen abgeschlossen. In Vergessenheit geraten ist dagegen die Rürup-Rente. Benannt nach dem Vorsitzenden des Sachverständigenrates Bert Rürup ist auch das eine steuerlich geförderte Altersvorsorge. Doch gerade erst 215000 Verträge wurden abgeschlossen. Ein Ladenhüter. | |
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Ziel des AltEinkG ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.
Die Neuregelung der Besteuerung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 bemängelt hatte, dass die bisherige Besteuerung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Seit 2005 greift nun die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften für Jedermann. Damit einher gehen die Verbesserungen in der steuerlichen Behandlung von Aufwendungen zur Altersvorsorge.
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